Elektronischer Flächenwidmungsplan

Der Flächenwidmungsplan (FWP) regelt parzellenscharf den konkreten Verwendungszweck aller Flächen im Gemeindegebiet. Derzeit verfügen alle Gemeinden über einen Flächenwidmungsplan. Dieser wird vom Gemeinderat beschlossen und liegt im Gemeindeamt für jedermann zur Einsichtnahme auf.

Götzens

Online können Sie in den Flächenwidmungsplan im TIRIS (Achtung: keine Rechtsverbindlichkeit) Einsicht nehmen.

Außerdem ist es möglich unter nachstehendem Link direkt in Verordnungspläne und Widmungsbestätigungen Einsicht zu nehmen:

Direktlink Portal Tirol


Für genauere Auskünfte wenden Sie sich bitte an uns.